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Entsorgung

 

I. Hinweise zur Rücknahme von Altbatterien

 

Nach dem Batteriegesetz (BattG vom 25.06.2009) dürfen Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien daher gesetzlich verpflichtet. Wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien (mit Ausnahme von Produkten mit eingebauten Altbatterien) verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.

Altbatterien können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

 

 1.) Landbell AG für Rückhol-Systeme

     Rheinstraße 4L
     55116 Mainz
 

2.) TECTRON Handelsgesellschaft mbH

     Steinweg 6
     OT Basdorf
     16348 Wandlitz

 

Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Schadstoffhaltige Batterien sind mit chemischen Symbolen besonders gekennzeichnet. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht  "Cd" für Cadmium,  "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

 

 

 

II. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten - ElektroG (vom 23.03.2005)

Alte Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in den Hausmüll und dürfen nicht über diesen entsorgt werden. Derartige Geräte sind nach Maßgaben des Elektrogesetzes vom Hersteller mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) gekennzeichnet. Sie sind getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

 

 

Wir verkaufen nur Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern, die sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektro- und Elektronikgeräte nachweisen können.

Elektro- und Elektronikgeräte werden im Allgemeinen von den Städten und Gemeinden kostenfrei zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt an den örtlichen Sammelstellen oder es wird eine Abholung angeboten.